Kieferorthopädie

Kiefer-
orthopädie

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Erwachsenen und Kindern in jedem Alter. Eine frühzeitige Diagnose solcher Fehlstellungen im Kindesalter ist äußerst wichtig, denn so können durch eine angepasste Vorbehandlung spätere mögliche Folgeschäden erfolgreich verhindert werden.

Festsitzende
Zahnspange

Erwachsene

Die festsitzende Zahnspange feiert gerade ihr Comeback – sie ist wieder total im Trend und wird, im Gegensatz zu früheren Zeiten, mit Selbstbewusstsein getragen. Die festsitzende Zahnspange besteht aus zwei Teilen: den Brackets, die direkt auf die Zähne geklebt werden, und dem Drahtbogen, der an den Brackets befestigt wird. Je nach Wunsch können wir Brackets aus Metall oder aus Glaskeramik einsetzen. Zur festsitzenden Zahnspange gibt es jetzt auch eine Alternative mit transparenten, herausnehmbaren Schienen – mithilfe der Invisalign-Methode.

Kinder

Soll es flott und poppig werden? Die festsitzende Zahnspange kann auch mit bunten Auflagen gestaltet werden. Die Farbauswahl macht Spaß und die individuell gestylte festsitzende Zahnspange wird von den Kindern stolz und selbstbewusst getragen. Um die optimale individuelle Lösung für die Zahnbegradigung finden zu können, bieten wir in unserer Ordination sehr gerne ein unverbindliches und ausführliches Beratungsgespräch inkl. klinischer Untersuchung, vorläufiger Diagnoseerstellung sowie Therapievorschlag und Kostenplan.

Schon gewusst?
Für Kinder und Jugendliche mit sehr starken Fehlstellungen wird ein großer Teil der Kosten für die Behandlung mit der festsitzenden Zahnspange von den Krankenkassen übernommen.

Abnehmbare
Zahnspange

Die abnehmbare Zahnspange dient dazu, die Position von Ober- und/oder Unterkiefer zu regulieren. Sie ist ein kieferorthopädisches Gerät, das von den PatientInnen eigenhändig eingesetzt bzw. herausgenommen werden kann. Die abnehmbare Zahnspange kommt hauptsächlich bei Kindern zum Einsatz. Die Behandlung erstreckt sich in den meisten Fällen über zwei bis drei Jahre.

Diese Art der Vorbehandlung wird bei schwerwiegenden Fehlstellungen von der Krankenkasse komplett übernommen. Durch unseren Kassenvertrag kann unsere Ordination direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Für mehr Informationen über den Behandlungsablauf mit einer abnehmbaren Zahnspange stehen wir gerne in unserer Ordination zur Verfügung.

MIT DER INVISALIGN-METHODE

Transparente
Schienen

Für die, die es gerne minimalistisch haben wollen und sich für die allerneuste Technik begeistern, bieten wir die unsichtbaren Schienen unterstützt durch die Invisalign-Methode. Abgesehen von einem umwerfenden Lächeln haben die transparenten Alignern auch noch andere Vorteile in petto – sie sind sehr bequem, praktisch unsichtbar und können, wenn nötig, herausgenommen werden.

Für mehr Informationen über den Behandlungsablauf mit transparenten Schienen stehen wir gerne in unserer Ordination zur Verfügung.

Kosten &
Rückerstattung

Behandlungskosten für eine Zahnspange

Da die Kosten für den Einsatz einer Zahnspange ein nicht unwesentlicher Faktor für die gesamte Aufklärung und Ihre Entscheidung darstellen, bieten wir Ihnen gerne ein transparentes Kostenschema für einen primären Überblick. Dabei orientieren wir uns hauptsächlich an den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer.

Kieferorthopädische Erstberatung

In einem unverbindlichen, ausführlichen Erstgespräch gehen wir gemeinsam mit Ihnen alle Schritte des Behandlungsprozesses durch. Das Erstgespräch beinhaltet außerdem eine klinische Untersuchung mit einer vorläufigen Diagnoseerstellung. Anschließend erhalten Sie von uns einen Therapievorschlag sowie einen Kostenplan.

IOTN-Feststellung (unter 18 Jahren)

Die IOTN-Feststellung bedeutet die Identifizierung des Schweregrads der Fehlstellung der Zähne nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“. Diese Information ist vor allem für die Einreichung bei der Krankenkasse sehr wichtig, da bei komplexen Fehlstellungen die Zahnspange kostenlos eingesetzt werden kann.

Die „Gratiszahnspange“ ist an zwei Voraussetzungen gebunden:
— Ihr Kind ist beim Start der Behandlung unter 18 Jahre alt.
— Die Zähne weisen eine komplexe Fehlstellung nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (=IOTN 4 & 5) auf.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, bekommt Ihr Kind eine silberne Zahnspange mit hochwertigsten, selbstligierenden Brackets eingesetzt. Die Kosten für eine IOTN-Feststellung in unserer Ordination betragen 50,- EUR

Kieferorthopädische Hauptbehandlung (12-18 Jahre)

Die kieferorthopädische Hauptbehandlung mit selbstligierenden Metall-Brackets für Kinder von 12 bis 18 Jahren dauert ca. 2 – 3 Jahre inklusive der Retention, das heißt der Stabilisierung des Behandlungsergebnisses. Die Kosten für eine kieferorthopädische Hauptbehandlung betragen in unserer Ordination zwischen 5000,- und 5.500,- EUR Die Kosten für einen frühzeitigen Abbruch der Behandlung bzw. eine Ausgliederung der Zahnspange betragen in unserer Ordination 540,- EUR Zusätzliche Reparaturen während der festsitzenden Behandlung sind in den Gesamtkosten inkludiert. Für Familien mit mehreren Kindern bieten wir gerne individuelle Tarife an. Wir beraten Sie dazu gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserer Ordination.

Kieferorthopädische Analyse

Bei der kieferorthopädischen Analyse fertigen wir für Sie die erforderlichen diagnostischen Unterlagen (Röntgenbilder, Fernröntgen, Schaumodelle, Fotos usw.) an und werten diese aus. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen detaillierten Therapieplan. Bei Beginn einer Hauptbehandlung sind die Kosten für die kieferorthopädische Analyse im Behandlungshonorar enthalten.

Kostenrückerstattung

Durch die zusätzliche Qualifikation von Frau Dr. Dalia Valdec-Duric als Wahlkieferorthopädin können Sie Ihre Behandlungskosten bei der Krankenkasse für eine Rückerstattung einreichen. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung gewähren die Krankenkassen, je nach Kasse, einen Kostenzuschuss zwischen 2000,- und 3800,- EUR, wenn eine erhebliche Zahn- und Kieferfehlstellung vorliegt (Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 & 5). Die Refundierung ist außerdem abhängig von dem Alter der Patientin oder des Patienten. Auch bei erwachsenen Personen besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses. In unserer Ordination beraten und unterstützen wir Sie gerne bei Fragen oder der Einreichung eines Krankenkassenantrags.